Häufige Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Genossenschaft, die Mitgliedschaft und das Wohnen bei der Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde eG.
Wie werde ich Mitglied?
Die Mitgliedschaft wird im Zuge der Anmietung einer Wohnung begründet. Dazu füllen Sie einen Mitgliedsantrag aus. Auf dieser Grundlage wird eine Beitrittserklärung erstellt und im Anschluss durch den Vorstand beschlossen. Sobald die Anteile komplett eingezahlt sind, erhalten Sie ein Mitgliedsbuch.
Wie hoch sind die Geschäftsanteile?
Jedes Mitglied muss ein Eintrittsgeld von 30,00 € und gemäß § 17 Satzung sofort ein Pflichtanteil von 160,00 € bezahlen. Danach werden entsprechend der Wohnungsgröße weitere nutzungsbezogene Anteile fällig. Die genaue Höhe richtet sich nach der Wohnungsgröße.
Was macht die Genossenschaft mit meinem Geld?
Eingezahlte Genossenschaftsanteile sind Eigenkapital der Genossenschaft. Hier sichern wir zusammen mit den Einnahmen aus Vermietung die Bewirtschaftung des Bestands und den laufenden Geschäftsbetrieb ab. Dadurch ist es möglich, unseren Mitgliedern eine preiswerte Miete zu gewährleisten und regelmäßig den Bestand instand zu halten.
Was bringt mir die Mitgliedschaft?
Die gesicherte Wohnungsversorgung und die verhältnismäßig günstige Kaltmiete sind ein großer Vorteil. Sie können sich aktiv am Geschehen der Genossenschaft beteiligen und Maßnahmen in Ihrem Umfeld durch Ihre Ideen beeinflussen.
Hierzu eignet sich als beste Gelegenheit die alljährliche Mitgliederversammlung, denn in dieser werden Sie regelmäßig über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft, anstehende Bauvorhaben und weitere wichtige Aktivitäten informiert.
Welche Tätigkeit übt der Vorstand aus?
Der Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft. Er vertritt diese im Außenverhältnis bei gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäften.
